Muss das sein?

Die Müll Piraten haben Hochkonjunktur


Drecksecken und Drecksorte entstehen nur  weil Drecksschw…. Ihre Dreckssachen illegal entsorgen.
Immer wieder stellen und werfen verantwortungslose Menschen ihren Müll und Abfall irgendwo wo es nicht sein darf. Sie verschandeln und entwerten damit die Umgebung und unseren Stadtteil. Der Umwelt fügen sie einen immensen Schaden zu. Die Entsorgungskosten steigen ins unermessliche  was wir Gebühren und Steuerzahler bezahlen müssen.

 

Deshalb den Aufruf: Kampf gegen die Umweltverschmutzer

 

Service-Hotline AWL: 0 21 31 - 12 44 80

 


Kampf den Umweltverschmutzern

§2 Benutzung der öffentlichen Anlagen

 

Die öffentlichen Anlagen der Stadt Neuss dienen dem Wohle der gesamten Bürgerschaft. Jeder Bürger hat bei Beobachtung dieses Grundsatzes das Recht, sich an den öffentlichen Anlagen zu erfreuen und sie so zur Entspannung und Erholung zu benutzen, dass kein anderer gestört oder gefährdet wird. Bei Benutzung der einzelnen öffentlichen Anlagen ist deren jeweilige Zweckbestimmung zu beachten.

 

§ 6 Spielplätze


Kinderspielplätze dienen dem Aufenthalt und Spiel der Kinder und Jugendlichen. Die Benutzung der auf Kinderspielplätzen aufgestellten Geräte ist nur Kindern erlaubt. Der Alkohol- und Tabakkonsum auf Kinderspielplätzen ist untersagt.


§ 8 Tiere


Wer in öffentlichen Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass sie weder Personen gefährden noch schädigen noch die Anlagen beschädigen oder beschmutzen.Hunde sind an der kurzer Leine zu führen und von Spielplätzen, Spielfeldern, Wettkampfanlagen, Beeten und Schmuckanlagen fernzuhalten. Auf Friedhöfen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.Verunreinigungen, die ein Tier verursacht, sind vom Halter oder der für das Tier verantwortlichen Person unverzüglich zu beseitigen.


§ 9 Sauberhaltung


Die Verunreinigungen der öffentlichen Anlagen, insbesondere durch Wegwerfen von Papier oder anderen Abfällen, ist untersagt.Der Verursacher einer Verunreinigung hat diese sofort zu beseitigen

 

§ 11 Zuwiderhandlungen


Für jeden Fall einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Verordnung wird eine Geldbuße von 500 € angedroht, soweit die Zuwiderhandlungen nicht nach Bundes- oder Landesrecht mit Strafe oder Geldbuße vorgezeigt werden.


Bildergalerie


Aktuelle Plakat-Aktion

In den kommenden Tagen und Wochen werden problematische und vermüllte Stellen in Norf mit diesem Hinweis-Plakat gekennzeichnet. Wir erhoffen uns mit dieser Aktion viele Hinweise auf die Müllsünder und wünschen uns ganz nebenbei, dass diese Verschandelung ein jähes Ende findet! Wenn Sie jemanden beobachtet haben, der illegal seinen Müll entsorgt, dann benachrichtigen Sie bitte die örtiche Entsogungsfirma (AWL). Sie können auch gerne anonyme Hinweise geben.